Dossier Deutschlandhalle Teil 1
von e18
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein mächtiges Werkzeug unserer Demokratie, denn es gewährt Einblick in alle Vorgänge in Verwaltung und Politik, die normalerweise hinter geschlossenen Türen und in dicken Aktenordnern verborgen bleiben.
Der Fall der umstrittenen Abrissgenehmigung für die Deutschlandhalle hat unser nachbarliches Interesse geweckt und Erstaunliches zu Tage gebracht:
"Ein überwiegendes öffentliches Interesse verlangt diese Maßnahme".
So wird die Aufhebung des Denkmalschutzes begründet: Wenn die Messe nicht anstelle der Deutschlandhalle neue Messehallen bauen kann, kann sie keine großen Messen mehr veranstalten, dadurch gehen ihr Einnahmen, der Stadt Steuern und Kaufkraft sowie Arbeitsplätze verloren. Und das kann nicht ja in öffentlichem Interesse der klammen Stadt Berlin sein. So einfach ist das!
Und dieses öffentliche Interesse wiegt nun mal sehr viel schwerer als Gründe des Denkmalschutzes, die zudem alle nur Geld kosten: Die Sanierung und der Betrieb ist teuer und verschlingt Steuergelder.
Dabei hatte die Messe selbst im Jahre 2005 eine Studie erstellen lassen, die die Möglichkeiten, die Deutschlandhalle zu erhalten und als Messehalle zu betreiben, beleuchtet. Das Ergebnis war das "Deutschlandhalle Convention Center", ein Entwurf, der zu moderaten Kosten eine intelligente Nutzung mit nahezu verdoppelter Ausstellungsfläche (durch eine eingezogene Zwischenebene) ermöglichte.
Durch die unerwartet aufwändige Sanierung des ICCs und damit verbundene Schliessung desselben, reichte dieser Flächengewinn aber 2009 nicht mehr, und wegen fehlender 500qm Ausstellungfläche (4%) und angeblicher Mehrkosten ggü. einem Neubau wurde der Abriss beantragt.
Ich empfehle jedem privaten Eigentümer eines Denkmals Einsichtnahme in diese Akte zu nehmen, denn mit Verweis auf diese Begründung lässt sich ab sofort jede lästige - weil mit Mehrkosten verbundene - Auflage eines Denkmalschützers ablehnen.
Die wahre Schuld, dass es soweit kommen musste, trägt allerdings der Senat selbst. Dazu morgen mehr.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein mächtiges Werkzeug unserer Demokratie, denn es gewährt Einblick in alle Vorgänge in Verwaltung und Politik, die normalerweise hinter geschlossenen Türen und in dicken Aktenordnern verborgen bleiben.
Der Fall der umstrittenen Abrissgenehmigung für die Deutschlandhalle hat unser nachbarliches Interesse geweckt und Erstaunliches zu Tage gebracht:
"Ein überwiegendes öffentliches Interesse verlangt diese Maßnahme".
So wird die Aufhebung des Denkmalschutzes begründet: Wenn die Messe nicht anstelle der Deutschlandhalle neue Messehallen bauen kann, kann sie keine großen Messen mehr veranstalten, dadurch gehen ihr Einnahmen, der Stadt Steuern und Kaufkraft sowie Arbeitsplätze verloren. Und das kann nicht ja in öffentlichem Interesse der klammen Stadt Berlin sein. So einfach ist das!
Und dieses öffentliche Interesse wiegt nun mal sehr viel schwerer als Gründe des Denkmalschutzes, die zudem alle nur Geld kosten: Die Sanierung und der Betrieb ist teuer und verschlingt Steuergelder.
Dabei hatte die Messe selbst im Jahre 2005 eine Studie erstellen lassen, die die Möglichkeiten, die Deutschlandhalle zu erhalten und als Messehalle zu betreiben, beleuchtet. Das Ergebnis war das "Deutschlandhalle Convention Center", ein Entwurf, der zu moderaten Kosten eine intelligente Nutzung mit nahezu verdoppelter Ausstellungsfläche (durch eine eingezogene Zwischenebene) ermöglichte.
Durch die unerwartet aufwändige Sanierung des ICCs und damit verbundene Schliessung desselben, reichte dieser Flächengewinn aber 2009 nicht mehr, und wegen fehlender 500qm Ausstellungfläche (4%) und angeblicher Mehrkosten ggü. einem Neubau wurde der Abriss beantragt.
Ich empfehle jedem privaten Eigentümer eines Denkmals Einsichtnahme in diese Akte zu nehmen, denn mit Verweis auf diese Begründung lässt sich ab sofort jede lästige - weil mit Mehrkosten verbundene - Auflage eines Denkmalschützers ablehnen.
Die wahre Schuld, dass es soweit kommen musste, trägt allerdings der Senat selbst. Dazu morgen mehr.
Ganzen Beitrag vom 14.06.11 und 8 Kommentare anzeigen
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Einsichtnahme Akte Deutschlandhalle
Einsichtnahme
Zur Einsichtnahme genügt ein formloses Schreiben/Email mit der Bitte um Akteneinsicht zum Thema Abriss Deutschlandhalle nach dem IFG.
Leider gibt es nach dem Denkmalrecht keine Einspruchsmöglichkeit der Öffentlichkeit, erst die neu zu erstellende Baugenehmigung kann angefochten (bzw. die Berücksichtigung von Anwohnerbelangen eingefordert) werden.