Der Bauzaun steht, und die ersten Schuttlaster verlassen in unregelmässigen Abständen die Baustelle. Offensichtlich wird schon mit den Vorarbeiten zum Abriss begonnen.
Dies sollte uns als Anwohner unruhig stimmen, denn eine der Bedingungen für die Abrissgenehmigung war, dass vor dem Abriss eine abgeschlossene und durchfinanzierte Detailplanung inkl. Baugenehmigung für den Nachfolgebau vorliegt.
Und nur im Rahmen der Baugenehmigung kann die Berücksichtigung von Anwohnerbelangen eingefordert werden...
Abriss beginnt
Dies sollte uns als Anwohner unruhig stimmen, denn eine der Bedingungen für die Abrissgenehmigung war, dass vor dem Abriss eine abgeschlossene und durchfinanzierte Detailplanung inkl. Baugenehmigung für den Nachfolgebau vorliegt.
Und nur im Rahmen der Baugenehmigung kann die Berücksichtigung von Anwohnerbelangen eingefordert werden...