Die Akten sind leider über die Behörden verteilt. Ich habe bei der Obersten Denkmalschutzbehörde Einsicht genommen. Interessant soll auch das Dossier bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft sein.
Zur Einsichtnahme genügt ein formloses Schreiben/Email mit der Bitte um Akteneinsicht zum Thema Abriss Deutschlandhalle nach dem IFG.
Leider gibt es nach dem Denkmalrecht keine Einspruchsmöglichkeit der Öffentlichkeit, erst die neu zu erstellende Baugenehmigung kann angefochten (bzw. die Berücksichtigung von Anwohnerbelangen eingefordert) werden.
Einsichtnahme Akte Deutschlandhalle
Einsichtnahme
Zur Einsichtnahme genügt ein formloses Schreiben/Email mit der Bitte um Akteneinsicht zum Thema Abriss Deutschlandhalle nach dem IFG.
Leider gibt es nach dem Denkmalrecht keine Einspruchsmöglichkeit der Öffentlichkeit, erst die neu zu erstellende Baugenehmigung kann angefochten (bzw. die Berücksichtigung von Anwohnerbelangen eingefordert) werden.