In 6 Minuten nach Schönefeld

(C) pixelquelle

Sonderangebot für Eichkamper: Kurzentschlossene können an diesem Wochenende den Heli-Zubringer für ihren Urlaubsflug ab Schönefeld buchen, für nur 50 EUR!

Der angekündigte VIP Service für Geschäftskunden zur ITB scheint zu floppen, so dass die Tickets zum halben Preis unters Volk gebracht werden, siehe hier.

Also Koffer gepackt und auf zur AVUS Nordkurve!


ebeli (Gast)* - Freitag, 9. März 2007, 14:53 schreibt:

Lufttaxi

Hätte man sich auch gleich denken können. Berlin ist eben doch nicht New York. Unsere Flughafenzubringer sind schnell und preiswert.


Uwe (Gast)* - Freitag, 23. März 2007, 00:05 schreibt:

Zum Thema Hubschrauber schrieb Frau Schmiedhofer, für Verkehr zuständige Stadträtin auf eine Beschwerde über den vermeidbaren Fluglärm die folgende e-mail:


Sehr geehrter Herr Neumann,

Herr Bezirksstadtrat Schulte hat mir Ihr Schreiben als zuständiger Stadträtin zur Bearbeitung gegeben.

Nach § 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei. Das bedeutet, dass jeder Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz im Rahmen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) fliegen darf. Das Luftverkehrsrecht ist insoweit vergleichbar mit dem Straßenverkehrsrecht: Jeder Führerscheininhaber darf sich im Rahmen der Rechtsvorschriften der jeweiligen Verkehrsordnung – selbstverständlich mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeug – frei bewegen. Das Luftfahrt-Bundesamt berücksichtigt den Lärmschutz bei der Zulassung von Flugzeugen nach internationalem Recht.

Die Luftverkehrs-Ordnung sieht jedoch auch bestimmte Beschränkungen für den Luftverkehr vor. So ist über Städten zunächst stets eine sogenannte Sicherheitsmindesthöhe von 300 m (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m einzuhalten. Diese darf nur mit einer Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde unterschritten werden. Ausgenommen von den luftverkehrsrechtlichen Beschränkungen sind gemäß § 30 des Luftverkehrsgesetzes z. B. die Polizei und auch die Bundespolizei. Insbesondere Polizei-Hubschrauber dürfen die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten.

Wer ohne rechtfertigenden Grund die vorgeschriebene Flughöhe unterschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig für Beschwerden von Fluglärm ist die gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Schönefeld.


Aus meiner Sicht, gerade auch unter dem Aspekt der aktuellen Debatten zum Klimaschutz, muss zukünftig eine Bilanzierung der Klimafolgen auch Einfluss auf die Wahl des Transportmittels haben.

Ich habe mich deshalb an den Staatssekretär für Wirtschaft gewandt und ihn darauf Aufmerksam gemacht, dass die Einrichtung eines Helikoptershuttle die ohnehin schon durch Lärm betroffenen Anwohner zusätzlich belastet. Nicht nur ein scheinbarer Zeitvorteil, sondern auch die Folgen für Anwohner, Umwelt und Klima müssen bedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen



M. Schmiedhofer

2. DU an Um 22
3. SozSekrAbl. bei Anschreiben an StS Strauch



EU SozAbtL‘in

*(Gast) bedeutet, dass der Verfasser nicht bei twoday.net angemeldet ist.

zurück zur Gesamtübersicht

Suche nach Wörtern

 

Einen Beitrag schreiben ...

Die letzten 5 Kommentare

@Tim
Ja genau! Der Mann hat recht! Woher soll das Geld kommen?...
Barbara Mathis (Gast) - 9. Jul, 21:36
Top
Toller Beitrag und tolle Bilder. Danke für diesen Post. Grüße
Tina (Gast) - 6. Jul, 12:56
@Erdmännchen: aus meiner...
@Erdmännchen: aus meiner Sicht muss man heute mehr...
Tim (Gast) - 2. Jul, 12:48
Ich kann den sinnlosen...
Ich kann den sinnlosen Beitrag von Uwe nicht verstehen. Die...
Erdmännchen (Gast) - 4. Jun, 13:55
LÜÜL
...und am Sonnabend hat er aus seinem Buch gelesen,...
Uwe Neumann (Gast) - 20. Apr, 22:55

Archiv

März 2007
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 2 
 3 
 4 
 6 
 8 
10
11
13
17
18
20
22
24
25
27
28
29
31
 
 

Impressum

Dieses Weblog wird vom Siedlerverein Eichkamp e.V. Zikadenweg 42a 14055 Berlin betrieben.

Bilder (C) photocase.com,
pixelio.de u.a.