Uwe (Gast)* - Freitag, 23. März 2007, 00:05 schreibt:
Zum Thema Hubschrauber schrieb Frau Schmiedhofer, für Verkehr zuständige Stadträtin auf eine Beschwerde über den vermeidbaren Fluglärm die folgende e-mail:
Sehr geehrter Herr Neumann,
Herr Bezirksstadtrat Schulte hat mir Ihr Schreiben als zuständiger Stadträtin zur Bearbeitung gegeben.
Nach § 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei. Das bedeutet, dass jeder Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz im Rahmen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) fliegen darf. Das Luftverkehrsrecht ist insoweit vergleichbar mit dem Straßenverkehrsrecht: Jeder Führerscheininhaber darf sich im Rahmen der Rechtsvorschriften der jeweiligen Verkehrsordnung – selbstverständlich mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeug – frei bewegen. Das Luftfahrt-Bundesamt berücksichtigt den Lärmschutz bei der Zulassung von Flugzeugen nach internationalem Recht.
Die Luftverkehrs-Ordnung sieht jedoch auch bestimmte Beschränkungen für den Luftverkehr vor. So ist über Städten zunächst stets eine sogenannte Sicherheitsmindesthöhe von 300 m (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m einzuhalten. Diese darf nur mit einer Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde unterschritten werden. Ausgenommen von den luftverkehrsrechtlichen Beschränkungen sind gemäß § 30 des Luftverkehrsgesetzes z. B. die Polizei und auch die Bundespolizei. Insbesondere Polizei-Hubschrauber dürfen die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten.
Wer ohne rechtfertigenden Grund die vorgeschriebene Flughöhe unterschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig für Beschwerden von Fluglärm ist die gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Schönefeld.
Aus meiner Sicht, gerade auch unter dem Aspekt der aktuellen Debatten zum Klimaschutz, muss zukünftig eine Bilanzierung der Klimafolgen auch Einfluss auf die Wahl des Transportmittels haben.
Ich habe mich deshalb an den Staatssekretär für Wirtschaft gewandt und ihn darauf Aufmerksam gemacht, dass die Einrichtung eines Helikoptershuttle die ohnehin schon durch Lärm betroffenen Anwohner zusätzlich belastet. Nicht nur ein scheinbarer Zeitvorteil, sondern auch die Folgen für Anwohner, Umwelt und Klima müssen bedacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schmiedhofer
2. DU an Um 22
3. SozSekrAbl. bei Anschreiben an StS Strauch
Sehr geehrter Herr Neumann,
Herr Bezirksstadtrat Schulte hat mir Ihr Schreiben als zuständiger Stadträtin zur Bearbeitung gegeben.
Nach § 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei. Das bedeutet, dass jeder Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz im Rahmen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) fliegen darf. Das Luftverkehrsrecht ist insoweit vergleichbar mit dem Straßenverkehrsrecht: Jeder Führerscheininhaber darf sich im Rahmen der Rechtsvorschriften der jeweiligen Verkehrsordnung – selbstverständlich mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeug – frei bewegen. Das Luftfahrt-Bundesamt berücksichtigt den Lärmschutz bei der Zulassung von Flugzeugen nach internationalem Recht.
Die Luftverkehrs-Ordnung sieht jedoch auch bestimmte Beschränkungen für den Luftverkehr vor. So ist über Städten zunächst stets eine sogenannte Sicherheitsmindesthöhe von 300 m (1000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m einzuhalten. Diese darf nur mit einer Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde unterschritten werden. Ausgenommen von den luftverkehrsrechtlichen Beschränkungen sind gemäß § 30 des Luftverkehrsgesetzes z. B. die Polizei und auch die Bundespolizei. Insbesondere Polizei-Hubschrauber dürfen die Sicherheitsmindesthöhe unterschreiten.
Wer ohne rechtfertigenden Grund die vorgeschriebene Flughöhe unterschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig für Beschwerden von Fluglärm ist die gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Schönefeld.
Aus meiner Sicht, gerade auch unter dem Aspekt der aktuellen Debatten zum Klimaschutz, muss zukünftig eine Bilanzierung der Klimafolgen auch Einfluss auf die Wahl des Transportmittels haben.
Ich habe mich deshalb an den Staatssekretär für Wirtschaft gewandt und ihn darauf Aufmerksam gemacht, dass die Einrichtung eines Helikoptershuttle die ohnehin schon durch Lärm betroffenen Anwohner zusätzlich belastet. Nicht nur ein scheinbarer Zeitvorteil, sondern auch die Folgen für Anwohner, Umwelt und Klima müssen bedacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schmiedhofer
2. DU an Um 22
3. SozSekrAbl. bei Anschreiben an StS Strauch
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