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Benni verunglückt

von e18

(C) www.benni-brems.de(C) www.benni-brems.de

Irgendwann musste es ja passieren - der erste Benni Brems ist überfahren worden!

Als Warnhinweis wird er leider nicht mehr wahrgenommen, sondern nur noch als persönlicher Angriff auf die freie Entfaltung des selbstbestimmten Autofahrers. Während sich bisher die Attacken auf den Diebstahl der Fahne beschränkten, wurde letzte Woche der erste Benni Brems geradewegs überfahren.

Der später zur Rede gestellte Fahrer versicherte, davon gar nichts mitbekommen zu haben, ließ sich dann aber doch überzeugen, einen neuen Benni zu finanzieren.....

Uwe Neumann (anonym)* - 23. Feb, 18:45

Benni verunglückt

Der Kampf für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen, vor allem in den sehr schmalen Straßen ohne Gehweg in Eichkamp ist nicht neu, stößt aber leider bei der Politik und der Verwaltung auf erheblichen widerstand, wie die antwort der für Verkehr zuständigen Stadträtin (s.u.) zeigt. Meine Anfrage hatte sich auf den kinderreichen Eichkatzwegabschnitt zwischen Kiefernweg und Lärchenweg sowie auf die besonders problematische Kreuzung Eichkatzweg/ Maikäferpfad bezogen. Hoffen wir nur, daß beim nächsten Mal nicht ein lebender Benni überfahren wird - ich fürchte, diese Gefahr ist viel größer als die, daß ein schwer verletzter Mensch in einem Krankenwagen wegen einer Schwelle zu schaden kommt.
Bodenschwellen:
Grundsätzlich würde der Bau von Bodenschwellen in die Zuständigkeit der Abteilung für Bauwesen fallen. Diese Frage wurde aber in der Vergangenheit bereits mehrfach einvernehmlich mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Bezirke wurden im Jahr 1995 von der zuständigen Senatsverwaltung auf die negativen Auswirkungen von verkehrsberuhigenden Einbauten wie Bodenschwellen bei Rettungseinsätzen der Feuerwehr hingewiesen. Hintergrund ist, dass schwerstverletzte Patienten über solche Schwellen nicht ohne erhebliches Risiko für ihr Leben transportiert werden können. Da in solchen Fällen Umwege erforderlich sind, kann wertvolle Zeit vergehen, die im Einzelfall lebensrettend sein kann.

Die Bezirke wurden damals aufgefordert, bei allen straßenbaulichen Veränderungen die Belange der Not- und Rettungsdienste zu berücksichtigen. Zwar handelt es sich hier um eine Empfehlung der Senatsverwaltung, über die sich die Bezirke hinwegsetzen könnten, da aber die Gründe nachvollziehbar sind, besteht zu dieser Frage grundsätzliches Einvernehmen zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung. Darüber hinaus werden solche Einbauten auch aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr gebaut.

Ich bitte daher um Verständnis, wenn von dieser Haltung nicht abgewichen wird.

Verkehrsberuhigter Bereich im Eichkatzweg
zwischen Kiefern- und Lärchenweg

Dieser Vorschlag bedarf einer eingehenden Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde.

Verkehrsberuhigte Bereiche erfüllen nur dann ihre Funktion als überwiegenden Aufenthaltsbereich, wenn der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Hierfür wäre zunächst die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Eichkatzweg erforderlich.

Einbahnstraßen sind ohnehin nicht geeignet, die Bedingungen für die Anwohner zu verbessern. Sie führen immer zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit, weil Fahrzeugführer nicht mit Gegenverkehr rechnen müssen. Auch führen Einbahnstraßen zu erheblichen Umfahrungen durch andere, ebenfalls schützenswerte Wohnstraßen.

Die Einbahnstraßen im Eichkamp wurden zu Beginn der 70iger Jahre angeordnet, also weit vor Einführung der Tempo 30-Zonenregelung, die Anfang 1990 erfolgte. Weil deren Auswirkungen dem Sinn und Zweck einer Tempo 30-Zonenregelung entgegenstehen, werden sie bereits seit Jahren als Mittel der Verkehrslenkung nicht mehr angewandt.

Da es sich im Eichkamp um ein zusammenhängendes Einbahnstraßensystem handelt, müssten bei einer Überprüfung des Eichkatzweges auch alle anderen Einbahnstraßen überprüft werden. Deren Notwendigkeit sehe ich nicht, weil der Anliegerverkehr überwiegt und der Durchgangsverkehr auf ein Mindestmaß begrenzt werden soll. Ggf. wären an einigen Stellen Haltverbote erforderlich, um das Durchfahren an zu engen Stellen zu ermöglichen. Gleichzeitig könnte dann auch die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen geprüft werden. In diesen ist das Parken dann nur in den gekennzeichneten Flächen zulässig.

Bevor diese umfangreiche aber sicher lohnenswerte Prüfung durchgeführt wird, bitte ich um Ihre Zustimmung. Wenn das Ergebnis vorliegt, würde ich die Vor- und Nachteile vor einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen selbstverständlich erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

M. Schmiedhofer

*(anonym) bedeutet, dass der Verfasser nicht bei twoday.net angemeldet ist.

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