Baum ausschneiden-fällen?
von rauch
Unsere Birke muss von den toten Ästen befreit werden.
Früher war es so einfach. Ein Anruf beim Grünflächenamt und der Sachbearbeiter gab eine Genehmigung per Telefon und eine Registriernummer und heute?
Wer ist zuständig und erteilt die Genehmigung oder darf ich alles absägen?
Unsere Birke muss von den toten Ästen befreit werden.
Früher war es so einfach. Ein Anruf beim Grünflächenamt und der Sachbearbeiter gab eine Genehmigung per Telefon und eine Registriernummer und heute?
Wer ist zuständig und erteilt die Genehmigung oder darf ich alles absägen?
Ganzen Beitrag vom 27.08.09 und 1 Kommentar anzeigen
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Totholzschnitt
"Nicht unter das Verbot des Absatzes 1 (meine Anmerkung: der alles aufzählt, was verboten ist) fallen
ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Entfernung von Totholz und beschädigten Ästen,.."
Totholz kann also in jedem Fall ohne Genehmigung entfernt werden. Daß dabei u.U. auch bis in lebendes Holz geschnitten werden muß, damit keine "Kleiderhaken" stehen bleiben und der Baum weiterhin einen "artgerechten Habitus" behält, gehört mit dazu und ist von diesem Passus gedeckt.
Also: Säge holen und dann los...aber bitte nicht vom Baum fallen!