ich habe oben ein Bild vom August 2006, als die Tempo 30 Regelung eingeführt wurde, eingefügt. Damals wurden noch extra Schilder als Hinweis auf die neue Vorfahrtregelung vor jeder Kreuzung - auch dieser - aufgestellt. In der Tat gilt "Rechts-vor-Links" entlang der gesamten Eichkampstraße (auch für Radfahrer!), denn die Eichkampstr. wurde in die Eichkamp-weite Tempo 30 Zone einbezogen und in der gilt immer rechts vor links.
Auch wenn sich das nach fast zwei Jahren immernoch nicht rumgesprochen haben sollte (viele fahren hier ja täglich vorbei).
Hier übrigens der Link zur Meldung von damals: klick!
P.S.: Der Bordstein ist an dieser Kreuzung nicht abgesenkt - sondern endet jeweils am rechten und linken Fahrbahnrand.
Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo 30-Zone durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO).
Wichtig ist auch noch folgendes:
Wer
· aus einem Grundstück,
· aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243) oder
· aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326)
auf die Straße oder
· von anderen Straßenteilen oder
· über einen abgesenkten Bordstein hinweg
auf die Fahrbahn einfahren oder
· vom Fahrbahnrand
anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; (…)
Im Klartext: Er hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgängern und Radfahrern) Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren.
Meines Wissens ist in ganz Eichkamp nirgendwo der Bordstein abgesenkt, es gilt also überall "ganz normal" rechts-vor-links.
Dabei ist nur zu beachten, dass Radfahrer auch entgegen der Einbahnstraßen unterwegs sein können (und dürfen), und daher z.T. unerwartet vorfahrtsBERECHTIGT sind, z.B. wenn Sie aus dem Lärchenweg in die Eichkampstr. einbiegen.
Es gilt Rechts vor Links
ich habe oben ein Bild vom August 2006, als die Tempo 30 Regelung eingeführt wurde, eingefügt. Damals wurden noch extra Schilder als Hinweis auf die neue Vorfahrtregelung vor jeder Kreuzung - auch dieser - aufgestellt. In der Tat gilt "Rechts-vor-Links" entlang der gesamten Eichkampstraße (auch für Radfahrer!), denn die Eichkampstr. wurde in die Eichkamp-weite Tempo 30 Zone einbezogen und in der gilt immer rechts vor links.
Auch wenn sich das nach fast zwei Jahren immernoch nicht rumgesprochen haben sollte (viele fahren hier ja täglich vorbei).
Hier übrigens der Link zur Meldung von damals: klick!
P.S.: Der Bordstein ist an dieser Kreuzung nicht abgesenkt - sondern endet jeweils am rechten und linken Fahrbahnrand.
Rechts vor Links
Wichtig ist auch noch folgendes:
Wer
· aus einem Grundstück,
· aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243) oder
· aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326)
auf die Straße oder
· von anderen Straßenteilen oder
· über einen abgesenkten Bordstein hinweg
auf die Fahrbahn einfahren oder
· vom Fahrbahnrand
anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; (…)
Im Klartext: Er hat allen anderen Verkehrsteilnehmern (auch Fußgängern und Radfahrern) Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorfahrtsregel#.C2.A7_8_Vorfahrt
abgesenkter Bordstein
Dabei ist nur zu beachten, dass Radfahrer auch entgegen der Einbahnstraßen unterwegs sein können (und dürfen), und daher z.T. unerwartet vorfahrtsBERECHTIGT sind, z.B. wenn Sie aus dem Lärchenweg in die Eichkampstr. einbiegen.