Hinweis auf Bürgerbegehren
von Uwe Neumann
Offene, bürgernahe Demokratie ist wichtig für ein funktionierendes Gemeinwesen. Deshalb sind Volksbegehren ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und deshalb weisen wir auf Volksbegehren bzw - wie in diesen Fällen - auf Anträge zu Volksbegehren hin. Ausdrücklich erklären wir, daß der Siedlerverein als Organisation keine Empfehlung zur Teilnahme an dem Antragsverfahren ausspricht, sondern die Leserinnen und Lesern unserer Webseite lediglich wissen lassen will, daß es diese Antragsverfahren gibt und jeden selbst über einen Teilnahme entscheiden lassen will.
Ein Volksbegehren soll sich für die Offenlegung aller Betriebsdaten der Wasserbetriebe einsetzen mit dem Ziel, die Preisgestaltung transparenter zu machen und damit ungerechtfertigten Preiserhöhungen entgegenzutreten.
Ein weiteres Volksbegehren soll sich für offene und demokratische Hochschulen einsetzen, d.h. für weiterhin kostenfreies Studium sowie eine paritätische Besetzung der Entscheidungsgremien der Hochschulen.
Ein drittes Volksbegehren soll eine Änderung des Berliner Sparkassengesetzes mit dem Ziel erreichen, daß die Sparkasse ihre ursprüngliche Funktion als "volksnahes" Kreditinstitut behält bzw. wieder erlangt.
Die Frist zur Abgabe der Anträge, die am 27.11. ausgelaufen ist, wurde um vier Wochen verlängert. Interessenten können sich die Anträge zu den Volksbegehren (also noch keine Abstimmungsbögen für oder gegen das Volksbegehren), die uns von den Initiatoren übergeben wurden, bei uns nach telefonischer Meldung (302 41 56) abholen.
Offene, bürgernahe Demokratie ist wichtig für ein funktionierendes Gemeinwesen. Deshalb sind Volksbegehren ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und deshalb weisen wir auf Volksbegehren bzw - wie in diesen Fällen - auf Anträge zu Volksbegehren hin. Ausdrücklich erklären wir, daß der Siedlerverein als Organisation keine Empfehlung zur Teilnahme an dem Antragsverfahren ausspricht, sondern die Leserinnen und Lesern unserer Webseite lediglich wissen lassen will, daß es diese Antragsverfahren gibt und jeden selbst über einen Teilnahme entscheiden lassen will.
Ein Volksbegehren soll sich für die Offenlegung aller Betriebsdaten der Wasserbetriebe einsetzen mit dem Ziel, die Preisgestaltung transparenter zu machen und damit ungerechtfertigten Preiserhöhungen entgegenzutreten.
Ein weiteres Volksbegehren soll sich für offene und demokratische Hochschulen einsetzen, d.h. für weiterhin kostenfreies Studium sowie eine paritätische Besetzung der Entscheidungsgremien der Hochschulen.
Ein drittes Volksbegehren soll eine Änderung des Berliner Sparkassengesetzes mit dem Ziel erreichen, daß die Sparkasse ihre ursprüngliche Funktion als "volksnahes" Kreditinstitut behält bzw. wieder erlangt.
Die Frist zur Abgabe der Anträge, die am 27.11. ausgelaufen ist, wurde um vier Wochen verlängert. Interessenten können sich die Anträge zu den Volksbegehren (also noch keine Abstimmungsbögen für oder gegen das Volksbegehren), die uns von den Initiatoren übergeben wurden, bei uns nach telefonischer Meldung (302 41 56) abholen.
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