Ek 6 (Gast)* - Sonntag, 2. Oktober 2011, 20:35 schreibt:
Lichtraumprofil
Das exemplarische Beispiel hat auch bei mir schon dazu geführt, dass die Lieferung eines Heizkessels sich um Tage verzögerte. Weil der Lieferwagen als äußere Hülle eine Plane hatte, um die der Fahrer zu Recht bangte fuhr er nicht durch die herunterhängenden Äste und Zweige.
Für Stadtstraßen gilt allgemein, dass ein “Lichtraumprofil“ von 4,50 m freizuhalten ist. Über Rad- und Fußgängerwegen beträgt die freizuhaltende Höhe 2,50 m, letztere sogar auch auf den Wirtschaftswegen, da sie öffentliches Straßenland sind.
Auf den der Grundstücksbesitzerin Anfang August dieses Jahres vorgetragenen Wunsch wurde als Argument für den bisher nicht erfolgten Rückschnitt die fehlende Zeit genannt. Der Hinweis auf Landschaftsgärtner in Eichkamp wurde mit der Begründung, sie seien zu teuer, abgetan.
Somit hilft scheinbar nur noch das Ordnungsamt bzw. Tiefbauamt als Druckmittel, bestenfalls könnte man mit einem Mediator versuchen Einsicht herbeizuführen.
Weiterführende “Literatur“:
Lichtraumprofil
Für Stadtstraßen gilt allgemein, dass ein “Lichtraumprofil“ von 4,50 m freizuhalten ist. Über Rad- und Fußgängerwegen beträgt die freizuhaltende Höhe 2,50 m, letztere sogar auch auf den Wirtschaftswegen, da sie öffentliches Straßenland sind.
Auf den der Grundstücksbesitzerin Anfang August dieses Jahres vorgetragenen Wunsch wurde als Argument für den bisher nicht erfolgten Rückschnitt die fehlende Zeit genannt. Der Hinweis auf Landschaftsgärtner in Eichkamp wurde mit der Begründung, sie seien zu teuer, abgetan.
Somit hilft scheinbar nur noch das Ordnungsamt bzw. Tiefbauamt als Druckmittel, bestenfalls könnte man mit einem Mediator versuchen Einsicht herbeizuführen.
Weiterführende “Literatur“:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/rundschreiben_str.pdf
http://www.baumpflege-ziegler.de/wissen_lichtraum.php