Möbel Höffner informiert nicht immer rechtskonform ...
von z61
Das "beste Möbelhaus" ist vor allem eins: Irreführende Werbung. Das Landgericht Potsdam hat es Möbel Höffner untersagt, mit dem Testergebnis „Deutsches Institut für Servicequalität, 1. Platz, Bestes Möbelhaus“ zu werben.
Die Stiftung Warentest informierte am 5.6.2011 darüber.
(Landgericht Potsdam, Urteil vom 6. Mai 2011
Aktenzeichen: 51 O 65/10, nicht rechtskräftig)
Das "beste Möbelhaus" ist vor allem eins: Irreführende Werbung. Das Landgericht Potsdam hat es Möbel Höffner untersagt, mit dem Testergebnis „Deutsches Institut für Servicequalität, 1. Platz, Bestes Möbelhaus“ zu werben.
Die Stiftung Warentest informierte am 5.6.2011 darüber.
(Landgericht Potsdam, Urteil vom 6. Mai 2011
Aktenzeichen: 51 O 65/10, nicht rechtskräftig)
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