Der Hollaender (Gast)* - Dienstag, 5. Juni 2007, 17:29 schreibt:
Kreuzungen Eichkampstrasse
Ein Paar Anmerkungen habe ich noch ueber die Kreuzungen an der Eichkampstrasse.
Erstens: Welche Kreuzung es genau ist, weiss ich nicht auswendig, aber es gibt eine Kreuzung, wobei die Seitenstrasse eine Einbahnstrasse ist, wo der Verkehr nur von der Eichkampstrasse hereinfahren darf. Aus diese Strasse in die Eichkampstrasse einbiegen ist nicht erlaubt. Es durfte kein Verkehr aus diese Strasse herausfahren. Genau genommen, braucht mann hier also o.g. Schild nicht plazieren..... Ich kenne mich nicht so ganz gut aus im Verkehrsrecht, aber ich schaetze, dass bei einem Unfall hier Unklarheiten entstehen koennen.
Zweiten Fall ist die Kreuzung der Eichkampstrasse mit dem Dauerwaldweg. Wenn man naemlich aus der Seitenstrasse in der Richtung von S-Bahnhof (Tunnel A115) herausfaehrt, steht hier noch immer das "Wartepflichtig"-Schild. Auch hier koennte es ein Konflikt geben, da Verkehr aus diese Seitenstrasse auf Verkehr aus der suedliche Richtung wartet, und anders herum auch, weil gedacht wird, dass es eine rechts vor links-Kreuzung betrifft.
Vielen Dank für die Hinweise, beide Schilder sind aber korrekt.
- Am Lärchenweg können zwar (wegen der Einbahnstr.) keine Autos herauskommen, wohl aber Radfahrer (da für sie das Fahren entgegen der Einbahnstr. erlaubt ist), die dann vorfahrtsberechtigt sind.
- Vom S-Bahnhof AVUS-Tunnel kommend ist man in der Tat wartepflichtig, denn dort ist die Fahrbahngrenze angehoben, und das bedeutet immer: Vorfahrt achten! Zudem ist für den Verkehr vom Auerbachtunnel kommend das Schild "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung" angebracht (direkt am Fußgängerüberweg).
Kreuzungen Eichkampstrasse
Erstens: Welche Kreuzung es genau ist, weiss ich nicht auswendig, aber es gibt eine Kreuzung, wobei die Seitenstrasse eine Einbahnstrasse ist, wo der Verkehr nur von der Eichkampstrasse hereinfahren darf. Aus diese Strasse in die Eichkampstrasse einbiegen ist nicht erlaubt. Es durfte kein Verkehr aus diese Strasse herausfahren. Genau genommen, braucht mann hier also o.g. Schild nicht plazieren..... Ich kenne mich nicht so ganz gut aus im Verkehrsrecht, aber ich schaetze, dass bei einem Unfall hier Unklarheiten entstehen koennen.
Zweiten Fall ist die Kreuzung der Eichkampstrasse mit dem Dauerwaldweg. Wenn man naemlich aus der Seitenstrasse in der Richtung von S-Bahnhof (Tunnel A115) herausfaehrt, steht hier noch immer das "Wartepflichtig"-Schild. Auch hier koennte es ein Konflikt geben, da Verkehr aus diese Seitenstrasse auf Verkehr aus der suedliche Richtung wartet, und anders herum auch, weil gedacht wird, dass es eine rechts vor links-Kreuzung betrifft.
Schilda
- Am Lärchenweg können zwar (wegen der Einbahnstr.) keine Autos herauskommen, wohl aber Radfahrer (da für sie das Fahren entgegen der Einbahnstr. erlaubt ist), die dann vorfahrtsberechtigt sind.
- Vom S-Bahnhof AVUS-Tunnel kommend ist man in der Tat wartepflichtig, denn dort ist die Fahrbahngrenze angehoben, und das bedeutet immer: Vorfahrt achten! Zudem ist für den Verkehr vom Auerbachtunnel kommend das Schild "Vorfahrt an der nächsten Kreuzung" angebracht (direkt am Fußgängerüberweg).