Möbel Höffner: Gericht stellt Irreführung fest
Die Stiftung Warentest meldet am 20.7.2012: Die Werbung des Möbelhauses mit dem Testergebnis „Deutsches Institut für Servicequalität, 1. Platz, Bestes Möbelhaus“ ist irreführende Werbung und damit unzulässig.
Dieses Urteil hat das OLG Brandenburg in einem Berufungsverfahren bestätigt. Das ist interessant für uns Eichkamper/innen, bemüht sich doch u.a. die Bürgerinitiative "Zwischen den Gleisen" das geplante Höffner-Großprojekt von Kurt Krieger zu verhindern. Es ist auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald geplant und führt zu dramatischen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
Dieses Urteil hat das OLG Brandenburg in einem Berufungsverfahren bestätigt. Das ist interessant für uns Eichkamper/innen, bemüht sich doch u.a. die Bürgerinitiative "Zwischen den Gleisen" das geplante Höffner-Großprojekt von Kurt Krieger zu verhindern. Es ist auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald geplant und führt zu dramatischen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
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