Möbel Höffner: Gericht stellt Irreführung fest

Die Stiftung Warentest meldet am 20.7.2012: Die Werbung des Möbelhauses mit dem Testergebnis „Deutsches Institut für Servicequalität, 1. Platz, Bestes Möbelhaus“ ist irreführende Werbung und damit unzulässig.

Dieses Urteil hat das OLG Brandenburg in einem Berufungsverfahren bestätigt. Das ist interessant für uns Eichkamper/innen, bemüht sich doch u.a. die Bürgerinitiative "Zwischen den Gleisen" das geplante Höffner-Großprojekt von Kurt Krieger zu verhindern. Es ist auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald geplant und führt zu dramatischen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.



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Die letzten 5 Kommentare

@Tim
Ja genau! Der Mann hat recht! Woher soll das Geld kommen?...
Barbara Mathis (Gast) - 9. Jul, 21:36
Top
Toller Beitrag und tolle Bilder. Danke für diesen Post. Grüße
Tina (Gast) - 6. Jul, 12:56
@Erdmännchen: aus meiner...
@Erdmännchen: aus meiner Sicht muss man heute mehr...
Tim (Gast) - 2. Jul, 12:48
Ich kann den sinnlosen...
Ich kann den sinnlosen Beitrag von Uwe nicht verstehen. Die...
Erdmännchen (Gast) - 4. Jun, 13:55
LÜÜL
...und am Sonnabend hat er aus seinem Buch gelesen,...
Uwe Neumann (Gast) - 20. Apr, 22:55

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